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e-b-c Utz Kohl GmbH Elektronik Fachgeschäft und Meisterwerkstatt
Seit 1974 Ihr Elektronik Fachgeschäft
AGBs Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma e-b-c Utz Kohl GmbH (nachfolgend e-b-c genannt) § 1 Geltungsbereich 1.1. Für alle Angebote, Dienstleistungen und Lieferungen der e-b-c gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung erkennt der Kunde diese Bedingungen an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen sind unwirksam. 1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht für jedes Folgegeschäft nochmals vereinbart werden. Mit Abschluß eines jeden Vertrages sind diese Bedingungen einbezogen. § 2 Angebot und Vertragsschluß 2.2. Angebote der e-b-c sind stets freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Lieferung seitens e-b-c zustande. 2.3. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung der Produkte behält sich e-b-c Änderungen hinsichtlich der Konstruktion und der Ausführung gegenüber den Angaben in den von e-b-c verwendeten Katalogen einschließlich des Online-Kataloges vor. § 3 Preise und Zahlungsbedingungen 3.1. Für die Lieferung gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung der Ware. Die Währung der im Katalog einschließlich der im Online-Kataloges angegebenen Preise ist € (Euro) und beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Drucklegung. Sollte sich die Mehrwertsteuer ändern, kommt die am Tage der Rechnungstellung gültige Mehrwertsteuer zur Berechnung. Die Preise umfassen nur die im Vertrag aufgeführten Leistungen und verstehen sich ausschließlich Verpackung, Versandkosten und Versicherung. Diese, sonstige ergänzende Leistungen sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungstellung gültige Mehrwertsteuer werden in den Rechnungen neben dem Nettopreis gesondert ausgewiesen. 3.2. Preisänderungen, die sich aufgrund Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, Devisenbewirtschaftung, Kursschwankungen, im Büchermarkt aufgrund der Preisbindung oder bei Tagespreisen ergeben, bleiben vorbehalten. Von solchen Preisänderungen betroffene Artikel werden in den Rechnungen gekennzeichnet. 3.3. Alle Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungszugang ohne Abzug zu leisten. Im Falle des Zahlungsverzuges ist e-b-c berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen. Im Falle des Verzuges ist e-b-c berechtigt, weitere Lieferungen an den Kunden, auch aus anderen Vertragsverhältnissen, zu verweigern. Für etwaige Schäden aus dieser Nichtlieferung haftet e-b-c nicht. § 4 Lieferfristen 4.1. Feste Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die Frist ist eingehalten, wenn der Versand vor Fristablauf erfolgt. 4.2. Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder ähnlichen nach Vertragsschluß entstehenden Umständen, die von e-b-c nicht beeinflußt werden können, wie zum Beispiel Streik, Aussperrung, behördlichen Anordnungen wie Import- und Exportbeschränkungen etc. berechtigen e-b-c, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer solchen Terminüberschreitung sind ausgeschlossen. § 5 Lieferung, Versand und Gefahrübergang 5.1. e-b-c ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahr-übergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferungen zurückzuweisen. Sollte ein Artikel kurzfristig nicht lieferbar sein, entscheidet e-b-c nach eigener Wahl, ob eine spesenfreie Nachlieferung erfolgt oder ob der Artikel in der Rechnung mit "bitte neu bestellen" ausgewiesen wird. 5.2. e-b-c bestimmt nach eigenem Ermessen Versandart, Versandweg und Frachtführer. Zur Zeit werden folgende Versandkosten berechnet (Änderungen vorbehalten): a) Versandkostenpauschale bis 5 kg Inland - Nachnahme 7,90 € zuzüglich 7,- € Zahlkartengebühr b) Sendungen über 5 kg und Sendungen ins Ausland werden nach effektivem Aufwand berechnet. Bei Sendungen ins Ausland ist eine Belieferung durch Bankeinzug nicht möglich. 5.3. Der Empfänger ist verpflichtet, die Sendung bei Erhalt zu überprüfen. Etwaige Transportschäden sind sofort dem Zustellpostamt, der Bundesbahn oder dem anliefernden Spediteur zu melden und dort bestätigen zu lassen. Anschließend ist das Paket mit der Bestätigung an e-b-c zurückzusenden. 5.4. Bei der Zusendung von Waren und sonstigen Gegenständen an e-b-c trägt der jeweilige Versender das Transportrisiko sowie sämtliche anfallenden Kosten. Dies gilt nicht für Rücksendungen im Rahmen des gesetzlichen Rückgaberechtes. § 6 Rückgaberecht für Verbraucherverträge 6.1. e-b-c gewährt für solche Rechtsgeschäfte, die eine natürliche Person zu Zwecken abschließt, die weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, das gesetzliche Rückgaberecht bei Erwerb im Fernabsatz. Diese Kunden sind an ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn sie die Waren binnen einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt mittels Retourenaufkleber zurücksenden. Bei einem Warenwert von bis zu 40,00 € hat jedoch der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, daß die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Ist die Ware nicht paketversandfähig, reicht ein entsprechendes schriftliches Rücknahmeverlangen auf einem dauerhaften Datenträger (Brief oder Fax) ohne Angabe von Gründen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. 6.2. Das Rückgaberecht besteht nicht bei versiegelter Ware (Audio- und Videoaufzeichnungen, Software auf Datenträgern aller Art, Bücher, Leuchtmitteln, Batterien, Akkus), sofern die versiegelte Verpackung geöffnet/beschädigt wurde. Des weiteren besteht kein Rückgaberecht bei Halbleitern, Meterware, Verbrauchsmaterial, individuell konfigurierten Rechnern, Produkten, welche nach Kundenspezifikationen hergestellt bzw. beschafft wurden, bei angepaßter Soft- und Hardware, Dienstleistungen und Downloads. Bundles, Packs und sonstige Zusammenstellungen von Soft- und Hardware können nur zusammen retourniert werden. 6.3. Im Falle der Rückgabe hat diese im Originalzustand in der unbeschädigten Original- /Verkaufspackung zu erfolgen. Bei wesentlichen Verschlechterungen (zum Beispiel bei Verschmutzung, Beschädigungen, unvollständiger Rückgabe) behält sich e-b-c die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor. Hat bereits ein Gebrauch stattgefunden, sind die verbrauchten Materialien wie Tinte, Papier, Toner, Rohlinge, Disketten, Batterien, Akkus etc. zu erstatten. § 7 Gewährleistung und Haftung 7.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neuen Sachen zwei Jahre und bei gebrauchten Sachen ein Jahr. Sie beginnt mit dem Eingang der Ware beim Kunden. Für Kommissionsware kann seitens e-b-c keinerlei Haftung übernommen werden. 7.2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, daß der Mangel hierauf nicht beruht. Ebenfalls erlischt die Gewährleistung bei Schäden oder Mängeln, die durch unsachgemäße Verwendung, Lagerung, Bedienung oder fehlerhafte Behandlung entstehen. 7.3. Der Kunde ist verpflichtet, die von e-b-c gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel oder Beanstandungen schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies bei einem Kaufmann nicht innerhalb von einer Woche, gilt die Ware als genehmigt. Zeigt sich ein Mangel erst später als sechs Monate nach dem Erhalt der Ware, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, daß die Sache bereits bei Gefahr- übergang mangelhaft war. 7.4. Soweit ein von e-b-c zu vertretender Mangel der Ware bekannt wird, kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, den reklamierten Gegenstand mit einer genauen Fehlerbeschreibung und einer Kopie des Lieferscheines an e-b-c- zurückzusenden. Weiter ist der Kunde zur Sicherung von Daten auf seine Kosten verpflichtet. Im Falle eines Datenverlustes kann e-b-c dafür nicht haftbar gemacht werden. 7.5. e-b-c haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. 7.6. Im Rahmen von Wartungs- und Pflegeverträgen ist die Haftung von e-b-c pro Vertragsjahr auf den Gesamtbetrag der Jahrespauschale für Servicekosten der betroffenen Programme oder Systemkomponenten beschränkt. Eine darüber hinausgehende Haftung, auch für Folgeschäden, ist ausgeschlossen. 7.7. e-b-c haftet nicht für den Verlust von Daten, für mittelbare Schäden oder Folgeschäden sowie für Schäden infolge von Betriebsunterbrechungen oder Verzögerungen, die durch den Einsatz oder den Testbetrieb der Vertragsprodukte oder aus Störungen derselben entstehen können. 7.8. Der Kunde trägt die Kosten der Überprüfung, sofern ein von ihm mitgeteilter Programmangel tatsächlich nicht besteht. 7.9. Weitergehende Schadensersatzansprüche - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - sind sowohl gegen e-b-c als auch gegen deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch in Bezug auf das Auswahl- und Überwachungsverschulden hinsichtlich der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. § 8 Eigentumsvorbehalt 8.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erledigung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung im Eigentum von e-b-c. Von e-b-c gelieferte, bereits bezahlte, aber noch nicht in den Besitz des Kunden gelangte Waren haften für alle noch offenstehenden Forderungen der e-b-c. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich - unter Ausschluß der Bestimmungen des § 950 BGB - auch auf die durch Verarbeitung hergestellten Gegenstände. Bei Verarbeitung mit anderen Waren, die im Eigentum Dritter stehen, erwirbt e-b-c das Miteigentum an den neu entstandenen Erzeugnissen, und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungswert einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. 8.2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Forderungen aus Weiterverkäufen tritt der Kunde hiermit schon jetzt an e-b-c ab. Bei Weiterveräußerung der Vorbehaltsware durch den Kunden zusammen mit anderen nicht dem Kunden gehörenden Waren - gleichgültig ob nach oder ohne Verarbeitung - gilt die Forderung in dem Verhältnis als an e-b-c abgetreten, das dem zur Zeit des Verkaufs bestehenden Wertverhältnis des Eigentums oder Miteigentums von e-b-c an der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren und zu den Miteigentumsrechten anderer an den neu geschaffenen Sachen entspricht. 8.3. Vor Eigentumsübergang ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware ohne Zustimmung von e-b- c zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder im Tauschwege Dritten zu überlassen. Der Kunde ist verpflichtet, e-b-c sofort zu benachrichtigen, falls Pfändungen der gelieferten Waren erfolgen oder dritte Personen Rechte an denselben geltend machen. In diesem Fall werden vorbehaltlich des Rechts von e-b-c, weitergehende Ansprüche zu stellen, sämtliche Forderungen gegen den Kunden unter Aufhebung aller etwa vereinbarten Zahlungsfristen zur sofortigen Zahlung fällig. § 9 Sonderbestimmungen für Computer, Hardware und Software, sowie für sonstige Maschinen und Geräte 9.1. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer, Hardware und Software so zu entwickeln, daß diese unter allen erdenklichen Bedingungen stets fehlerfrei arbeiten. e-b-c übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, daß gelieferte Computer-, Hardware- und Softwarefunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder für ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind. 9.2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, übernimmt e-b-c keine Gewähr für die Verträglichkeit gelieferter Hardware und Software mit anderen Software- oder Hardwarebestandteilen. 9.3. Leistungen von e-b-c, die dadurch notwendig werden, daß beim Kunden vorhandene Hardware und/oder Software untereinander oder mit den von e-b-c gelieferten Waren unverträglich sind, sind vom Kunden gesondert zu vergüten. 9.4. Wird e-b-c beauftragt, Arbeiten an Hardware und/oder Software oder an der Datensicherung durchzuführen, sind Ansprüche auf Ersatz von Schäden für Datenverluste und für sonstige unmittelbare oder mittelbare Schäden ausgeschlossen, sofern die Datenverluste oder Schäden nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens e-b-c verursacht wurden. 9.5. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, daß eine aktuelle Datensicherung existiert, bevor ein Mitarbeiter von e-b-c einen Eingriff in die bestehende Hardware oder Software des Kunden vornimmt. 9.6. Da selbst vom Hersteller nicht garantiert werden kann, daß Originalsoftware fehler- und virenfrei ist, hat der Kunde Software unmittelbar nach Erhalt auf Viren und Fehler zu überprüfen und einen Befall bzw. Fehler unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gelten hinsichtlich der Gewährleistung und Haftung die §§ 7.3 und 7.9. dieser Geschäftsbedingungen. 9.7. In Ergänzung zu den hier aufgeführten Bedingungen gelten die der jeweiligen Hardware und Software beiliegenden Garantie- und Lizenzbedingungen. Liegen einem von e-b-c gelieferten Produkt eines Drittlieferanten - insbesondere aus dem Ausland - Lizenzbedingungen bei, werden diese Bedingungen Vertragsinhalt. 9.8. Durch Öffnung der versiegelten Diskettenverpackung werden die Lizenzbedingungen im Sinne von § 9.7. anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe oder ein Umtausch in ein anderes Produkt ist nicht möglich. Dies gilt auch für die Garantie- und Lizenzbestimmungen der gelieferten Hardware und Software. § 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 10.1. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird - unter Kaufleuten - Oldenburg in Oldenburg vereinbart. 10.2. Auch ohne besondere Hinweise durch e-b-c sind im Zweifel sämtliche Waren ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der Kunde anerkennt deutsche und ausländische Exportkontrollbestimmungen und -beschränkungen. Er verpflichtet sich, Produkte oder technische Informationen weder direkt noch indirekt an ausländische Personen oder Firmen zu exportieren oder anderweitig weiterzugeben, wenn dies gegen ausländische und/oder deutsche Gesetze bzw. Rechtsverordnungen verstößt, sowie ggf. auf eigene Kosten alle erforderlichen Exportdokumente einzuholen. 10.3. e-b-c ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten. 10.4. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen e-b-c und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. 10.5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt den Bestand der übrigen Bedingungen nicht. Dies gilt in gleicher Weise auch für die Bestimmungen in dem jeweiligen einzelnen Vertrag. Zusätzliche Haftungsausschlüsse für den Internethandel 1.1. Inhalt des Online-Angebotes e-b-c übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen e-b-c, welche sich auf Schäden materieller oder immaterieller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und/oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern dem e-b-c kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden anzulasten ist. Sämtliche Online-Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. e-b-c behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. 1.2. Verweise und Links Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereichs von e-b-c liegen, kann eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall eintreten, in dem e-b-c von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. e-b-c erklärt daher ausdrücklich, daß zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren, soweit e-b-c dies erkennen konnte. e-b-c hat keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Deshalb distanziert e-b-c sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten / verknüpften Seiten. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in von e-b-c eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. 1.3. Urheber- und Kennzeichenrecht e-b-c ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von e-b-c selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluß zu ziehen, daß Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, von e-b-c selbst erstellte Objekte bleibt allein bei e-b-c. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von e-b-c nicht gestattet. e-b-c Utz Kohl GmbH , Alexanderstraße 31, 26121 Oldenburg, Peter Weyhausen, Thomas Weyhausen Ust. IDNr. DE 813240996 Handelsregister: HRB Oldenburg (Oldb) 4876
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Seit 1974 Ihr Elektronik Fachgeschäft
AGBs Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma e-b-c Utz Kohl GmbH (nachfolgend e-b-c genannt) § 1 Geltungsbereich 1.1. Für alle Angebote, Dienstleistungen und Lieferungen der e-b-c gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung erkennt der Kunde diese Bedingungen an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen sind unwirksam. 1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht für jedes Folgegeschäft nochmals vereinbart werden. Mit Abschluß eines jeden Vertrages sind diese Bedingungen einbezogen. § 2 Angebot und Vertragsschluß 2.2. Angebote der e-b-c sind stets freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Lieferung seitens e-b-c zustande. 2.3. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung der Produkte behält sich e-b-c Änderungen hinsichtlich der Konstruktion und der Ausführung gegenüber den Angaben in den von e-b-c verwendeten Katalogen einschließlich des Online-Kataloges vor. § 3 Preise und Zahlungsbedingungen 3.1. Für die Lieferung gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung der Ware. Die Währung der im Katalog einschließlich der im Online-Kataloges angegebenen Preise ist € (Euro) und beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Drucklegung. Sollte sich die Mehrwertsteuer ändern, kommt die am Tage der Rechnungstellung gültige Mehrwertsteuer zur Berechnung. Die Preise umfassen nur die im Vertrag aufgeführten Leistungen und verstehen sich ausschließlich Verpackung, Versandkosten und Versicherung. Diese, sonstige ergänzende Leistungen sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungstellung gültige Mehrwertsteuer werden in den Rechnungen neben dem Nettopreis gesondert ausgewiesen. 3.2. Preisänderungen, die sich aufgrund Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, Devisenbewirtschaftung, Kursschwankungen, im Büchermarkt aufgrund der Preisbindung oder bei Tagespreisen ergeben, bleiben vorbehalten. Von solchen Preisänderungen betroffene Artikel werden in den Rechnungen gekennzeichnet. 3.3. Alle Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungszugang ohne Abzug zu leisten. Im Falle des Zahlungsverzuges ist e-b-c berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen. Im Falle des Verzuges ist e-b-c berechtigt, weitere Lieferungen an den Kunden, auch aus anderen Vertragsverhältnissen, zu verweigern. Für etwaige Schäden aus dieser Nichtlieferung haftet e-b-c nicht. § 4 Lieferfristen 4.1. Feste Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die Frist ist eingehalten, wenn der Versand vor Fristablauf erfolgt. 4.2. Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder ähnlichen nach Vertragsschluß entstehenden Umständen, die von e-b-c nicht beeinflußt werden können, wie zum Beispiel Streik, Aussperrung, behördlichen Anordnungen wie Import- und Exportbeschränkungen etc. berechtigen e-b-c, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer solchen Terminüberschreitung sind ausgeschlossen. § 5 Lieferung, Versand und Gefahrübergang 5.1. e-b-c ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahr-übergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferungen zurückzuweisen. Sollte ein Artikel kurzfristig nicht lieferbar sein, entscheidet e-b-c nach eigener Wahl, ob eine spesenfreie Nachlieferung erfolgt oder ob der Artikel in der Rechnung mit "bitte neu bestellen" ausgewiesen wird. 5.2. e-b-c bestimmt nach eigenem Ermessen Versandart, Versandweg und Frachtführer. Zur Zeit werden folgende Versandkosten berechnet (Änderungen vorbehalten): a) Versandkostenpauschale bis 5 kg Inland - Nachnahme 7,90 € zuzüglich 7,- € Zahlkartengebühr b) Sendungen über 5 kg und Sendungen ins Ausland werden nach effektivem Aufwand berechnet. Bei Sendungen ins Ausland ist eine Belieferung durch Bankeinzug nicht möglich. 5.3. Der Empfänger ist verpflichtet, die Sendung bei Erhalt zu überprüfen. Etwaige Transportschäden sind sofort dem Zustellpostamt, der Bundesbahn oder dem anliefernden Spediteur zu melden und dort bestätigen zu lassen. Anschließend ist das Paket mit der Bestätigung an e-b-c zurückzusenden. 5.4. Bei der Zusendung von Waren und sonstigen Gegenständen an e-b-c trägt der jeweilige Versender das Transportrisiko sowie sämtliche anfallenden Kosten. Dies gilt nicht für Rücksendungen im Rahmen des gesetzlichen Rückgaberechtes. § 6 Rückgaberecht für Verbraucherverträge 6.1. e-b-c gewährt für solche Rechtsgeschäfte, die eine natürliche Person zu Zwecken abschließt, die weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, das gesetzliche Rückgaberecht bei Erwerb im Fernabsatz. Diese Kunden sind an ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn sie die Waren binnen einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt mittels Retourenaufkleber zurücksenden. Bei einem Warenwert von bis zu 40,00 € hat jedoch der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, daß die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Ist die Ware nicht paketversandfähig, reicht ein entsprechendes schriftliches Rücknahmeverlangen auf einem dauerhaften Datenträger (Brief oder Fax) ohne Angabe von Gründen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. 6.2. Das Rückgaberecht besteht nicht bei versiegelter Ware (Audio- und Videoaufzeichnungen, Software auf Datenträgern aller Art, Bücher, Leuchtmitteln, Batterien, Akkus), sofern die versiegelte Verpackung geöffnet/beschädigt wurde. Des weiteren besteht kein Rückgaberecht bei Halbleitern, Meterware, Verbrauchsmaterial, individuell konfigurierten Rechnern, Produkten, welche nach Kundenspezifikationen hergestellt bzw. beschafft wurden, bei angepaßter Soft- und Hardware, Dienstleistungen und Downloads. Bundles, Packs und sonstige Zusammenstellungen von Soft- und Hardware können nur zusammen retourniert werden. 6.3. Im Falle der Rückgabe hat diese im Originalzustand in der unbeschädigten Original- /Verkaufspackung zu erfolgen. Bei wesentlichen Verschlechterungen (zum Beispiel bei Verschmutzung, Beschädigungen, unvollständiger Rückgabe) behält sich e-b-c die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor. Hat bereits ein Gebrauch stattgefunden, sind die verbrauchten Materialien wie Tinte, Papier, Toner, Rohlinge, Disketten, Batterien, Akkus etc. zu erstatten. § 7 Gewährleistung und Haftung 7.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neuen Sachen zwei Jahre und bei gebrauchten Sachen ein Jahr. Sie beginnt mit dem Eingang der Ware beim Kunden. Für Kommissionsware kann seitens e-b-c keinerlei Haftung übernommen werden. 7.2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, daß der Mangel hierauf nicht beruht. Ebenfalls erlischt die Gewährleistung bei Schäden oder Mängeln, die durch unsachgemäße Verwendung, Lagerung, Bedienung oder fehlerhafte Behandlung entstehen. 7.3. Der Kunde ist verpflichtet, die von e-b-c gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel oder Beanstandungen schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies bei einem Kaufmann nicht innerhalb von einer Woche, gilt die Ware als genehmigt. Zeigt sich ein Mangel erst später als sechs Monate nach dem Erhalt der Ware, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, daß die Sache bereits bei Gefahr- übergang mangelhaft war. 7.4. Soweit ein von e-b-c zu vertretender Mangel der Ware bekannt wird, kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, den reklamierten Gegenstand mit einer genauen Fehlerbeschreibung und einer Kopie des Lieferscheines an e-b-c- zurückzusenden. Weiter ist der Kunde zur Sicherung von Daten auf seine Kosten verpflichtet. Im Falle eines Datenverlustes kann e-b-c dafür nicht haftbar gemacht werden. 7.5. e-b-c haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. 7.6. Im Rahmen von Wartungs- und Pflegeverträgen ist die Haftung von e-b-c pro Vertragsjahr auf den Gesamtbetrag der Jahrespauschale für Servicekosten der betroffenen Programme oder Systemkomponenten beschränkt. Eine darüber hinausgehende Haftung, auch für Folgeschäden, ist ausgeschlossen. 7.7. e-b-c haftet nicht für den Verlust von Daten, für mittelbare Schäden oder Folgeschäden sowie für Schäden infolge von Betriebsunterbrechungen oder Verzögerungen, die durch den Einsatz oder den Testbetrieb der Vertragsprodukte oder aus Störungen derselben entstehen können. 7.8. Der Kunde trägt die Kosten der Überprüfung, sofern ein von ihm mitgeteilter Programmangel tatsächlich nicht besteht. 7.9. Weitergehende Schadensersatzansprüche - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - sind sowohl gegen e-b-c als auch gegen deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch in Bezug auf das Auswahl- und Überwachungsverschulden hinsichtlich der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. § 8 Eigentumsvorbehalt 8.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erledigung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung im Eigentum von e-b-c. Von e-b-c gelieferte, bereits bezahlte, aber noch nicht in den Besitz des Kunden gelangte Waren haften für alle noch offenstehenden Forderungen der e-b-c. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich - unter Ausschluß der Bestimmungen des § 950 BGB - auch auf die durch Verarbeitung hergestellten Gegenstände. Bei Verarbeitung mit anderen Waren, die im Eigentum Dritter stehen, erwirbt e-b-c das Miteigentum an den neu entstandenen Erzeugnissen, und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungswert einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. 8.2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Forderungen aus Weiterverkäufen tritt der Kunde hiermit schon jetzt an e-b-c ab. Bei Weiterveräußerung der Vorbehaltsware durch den Kunden zusammen mit anderen nicht dem Kunden gehörenden Waren - gleichgültig ob nach oder ohne Verarbeitung - gilt die Forderung in dem Verhältnis als an e-b-c abgetreten, das dem zur Zeit des Verkaufs bestehenden Wertverhältnis des Eigentums oder Miteigentums von e-b-c an der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren und zu den Miteigentumsrechten anderer an den neu geschaffenen Sachen entspricht. 8.3. Vor Eigentumsübergang ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware ohne Zustimmung von e-b- c zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder im Tauschwege Dritten zu überlassen. Der Kunde ist verpflichtet, e-b-c sofort zu benachrichtigen, falls Pfändungen der gelieferten Waren erfolgen oder dritte Personen Rechte an denselben geltend machen. In diesem Fall werden vorbehaltlich des Rechts von e-b-c, weitergehende Ansprüche zu stellen, sämtliche Forderungen gegen den Kunden unter Aufhebung aller etwa vereinbarten Zahlungsfristen zur sofortigen Zahlung fällig. § 9 Sonderbestimmungen für Computer, Hardware und Software, sowie für sonstige Maschinen und Geräte 9.1. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer, Hardware und Software so zu entwickeln, daß diese unter allen erdenklichen Bedingungen stets fehlerfrei arbeiten. e-b-c übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, daß gelieferte Computer-, Hardware- und Softwarefunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder für ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind. 9.2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, übernimmt e-b-c keine Gewähr für die Verträglichkeit gelieferter Hardware und Software mit anderen Software- oder Hardwarebestandteilen. 9.3. Leistungen von e-b-c, die dadurch notwendig werden, daß beim Kunden vorhandene Hardware und/oder Software untereinander oder mit den von e-b-c gelieferten Waren unverträglich sind, sind vom Kunden gesondert zu vergüten. 9.4. Wird e-b-c beauftragt, Arbeiten an Hardware und/oder Software oder an der Datensicherung durchzuführen, sind Ansprüche auf Ersatz von Schäden für Datenverluste und für sonstige unmittelbare oder mittelbare Schäden ausgeschlossen, sofern die Datenverluste oder Schäden nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens e-b-c verursacht wurden. 9.5. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, daß eine aktuelle Datensicherung existiert, bevor ein Mitarbeiter von e-b-c einen Eingriff in die bestehende Hardware oder Software des Kunden vornimmt. 9.6. Da selbst vom Hersteller nicht garantiert werden kann, daß Originalsoftware fehler- und virenfrei ist, hat der Kunde Software unmittelbar nach Erhalt auf Viren und Fehler zu überprüfen und einen Befall bzw. Fehler unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gelten hinsichtlich der Gewährleistung und Haftung die §§ 7.3 und 7.9. dieser Geschäftsbedingungen. 9.7. In Ergänzung zu den hier aufgeführten Bedingungen gelten die der jeweiligen Hardware und Software beiliegenden Garantie- und Lizenzbedingungen. Liegen einem von e-b-c gelieferten Produkt eines Drittlieferanten - insbesondere aus dem Ausland - Lizenzbedingungen bei, werden diese Bedingungen Vertragsinhalt. 9.8. Durch Öffnung der versiegelten Diskettenverpackung werden die Lizenzbedingungen im Sinne von § 9.7. anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe oder ein Umtausch in ein anderes Produkt ist nicht möglich. Dies gilt auch für die Garantie- und Lizenzbestimmungen der gelieferten Hardware und Software. § 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 10.1. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird - unter Kaufleuten - Oldenburg in Oldenburg vereinbart. 10.2. Auch ohne besondere Hinweise durch e-b-c sind im Zweifel sämtliche Waren ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der Kunde anerkennt deutsche und ausländische Exportkontrollbestimmungen und -beschränkungen. Er verpflichtet sich, Produkte oder technische Informationen weder direkt noch indirekt an ausländische Personen oder Firmen zu exportieren oder anderweitig weiterzugeben, wenn dies gegen ausländische und/oder deutsche Gesetze bzw. Rechtsverordnungen verstößt, sowie ggf. auf eigene Kosten alle erforderlichen Exportdokumente einzuholen. 10.3. e-b-c ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten. 10.4. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen e-b-c und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. 10.5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt den Bestand der übrigen Bedingungen nicht. Dies gilt in gleicher Weise auch für die Bestimmungen in dem jeweiligen einzelnen Vertrag. Zusätzliche Haftungsausschlüsse für den Internethandel 1.1. Inhalt des Online-Angebotes e-b-c übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen e-b-c, welche sich auf Schäden materieller oder immaterieller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und/oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern dem e-b-c kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden anzulasten ist. Sämtliche Online-Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. e-b-c behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. 1.2. 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